Abstract
Geschlechtsangleichende Massnahmen sind, aus medizinischer Sicht, eine erfolgreiche Methode zur Behandlung von Transmenschen und gehören, aus rechtlicher Sicht, grundsätzlich zu den Pflichtleistungen nach KVG. Die Autoren fassen die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die aktuellen medizinischen Behandlungsempfehlungen zusammen und stellen die aus der Divergenz zwischen den beiden resultierenden Probleme dar. Sie plädieren aus interdisziplinärer Perspektive für eine Rechtsanwendung namentlich durch die Krankenversicherer, die einer lege artis-Behandlung von Transmenschen nicht im Wege steht.