Abstract
In der aufgeklärten Öffentlichkeit, unter vielen Politikern, Juristen, Ärzten, Psychologen, Journalisten oder Kriminologen besteht ein kaum je hinterfragter Konsens: Therapie ist gut, Strafe ist schlecht. Diese humanitäre Idee beeinflusst auch die am Strafprozess beteiligten Fachleute - Gutachter und Richter - insofern als der Gedanke, jemanden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen, quasi automatisch ein schlechtes Gewissen auslöst, während eine « Therapie » in einer psychiatrischen Klinik oder einer stationären Institution für Süchtige mit dem erleichternden Grundgefühl « etwas Gutes getan und geholfen zu haben » angeordnet werden kann. Dem Realitätsgehalt dieser weit verbreiteten Meinung sei für den Bereich der schweren Kriminalität im folgenden etwas nachgegangen und damit auch der Frage von Bächthold (1997, S.3ff), inwiefern sich die schweizerische Kriminologie eigentlich bemüht, auf die drängenden und brisanten Probleme im Umgang mit besonders schweren Delinquenten Lösungen zu finden.