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Arbeiten an der Schnittstelle von Strafrecht und Psychopathologie


Haas, Henriette (1997). Arbeiten an der Schnittstelle von Strafrecht und Psychopathologie. Bulletin de criminologie / Kriminologishces Bulletin, 23(1):5-34.

Abstract

Anhand eines methodischen Vergleichs werden die Schwachstellen in der Beurteilung von Gewalt- und Sexualverbrechern bei der Zusammenarbeit von Strafrecht und Psychiatrie dargestellt. Die Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit und die Abklärung der Gefährlichkeit eines Täters werden im Licht der neueren psychopathologischen Forschun psychologische Abklärungen sind zur fachgerechten Beurteilung potentiell gefährlicher Täter notwendig. Aus der Abhandlung der Methode lassen sich dann einige logische Schlüsse über die notwendigen Änderungen ableiten, damit die Gutachten in Zukunft vergleichbarer und fundierter werden können. Eine übergeordnete Behörde müsste gesamtschweizerisch Richtlinien für die interdisziplinäre Begutachtung zur Psychopathologie von Angeschuldigten erlassen, damit das wissenschaftliche Niveau gewährleistet werden kann. Da der Einfluss der psychiatrischen Expertisen auf das Strafverfahnan sehr gross ist, müssten sie eigentlich in einem Rechtsstaat für alle beteiligten Parteien (Anklage, Verteidigung, Geschädigte) anfechtbar sein.

Abstract

Anhand eines methodischen Vergleichs werden die Schwachstellen in der Beurteilung von Gewalt- und Sexualverbrechern bei der Zusammenarbeit von Strafrecht und Psychiatrie dargestellt. Die Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit und die Abklärung der Gefährlichkeit eines Täters werden im Licht der neueren psychopathologischen Forschun psychologische Abklärungen sind zur fachgerechten Beurteilung potentiell gefährlicher Täter notwendig. Aus der Abhandlung der Methode lassen sich dann einige logische Schlüsse über die notwendigen Änderungen ableiten, damit die Gutachten in Zukunft vergleichbarer und fundierter werden können. Eine übergeordnete Behörde müsste gesamtschweizerisch Richtlinien für die interdisziplinäre Begutachtung zur Psychopathologie von Angeschuldigten erlassen, damit das wissenschaftliche Niveau gewährleistet werden kann. Da der Einfluss der psychiatrischen Expertisen auf das Strafverfahnan sehr gross ist, müssten sie eigentlich in einem Rechtsstaat für alle beteiligten Parteien (Anklage, Verteidigung, Geschädigte) anfechtbar sein.

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Item Type:Journal Article, refereed, original work
Communities & Collections:06 Faculty of Arts > Institute of Psychology
Dewey Decimal Classification:150 Psychology
Uncontrolled Keywords:Recht - Psychologie - Konstrukt - Schuldfähigkeit
Language:German
Date:1997
Deposited On:27 Feb 2015 13:46
Last Modified:30 Jul 2020 16:35
Publisher:Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie
OA Status:Green