Abstract
Anhand eines methodischen Vergleichs werden die Schwachstellen in der Beurteilung von Gewalt- und Sexualverbrechern bei der Zusammenarbeit von Strafrecht und Psychiatrie dargestellt. Die Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit und die Abklärung der Gefährlichkeit eines Täters werden im Licht der neueren psychopathologischen Forschun psychologische Abklärungen sind zur fachgerechten Beurteilung potentiell gefährlicher Täter notwendig. Aus der Abhandlung der Methode lassen sich dann einige logische Schlüsse über die notwendigen Änderungen ableiten, damit die Gutachten in Zukunft vergleichbarer und fundierter werden können. Eine übergeordnete Behörde müsste gesamtschweizerisch Richtlinien für die interdisziplinäre Begutachtung zur Psychopathologie von Angeschuldigten erlassen, damit das wissenschaftliche Niveau gewährleistet werden kann. Da der Einfluss der psychiatrischen Expertisen auf das Strafverfahnan sehr gross ist, müssten sie eigentlich in einem Rechtsstaat für alle beteiligten Parteien (Anklage, Verteidigung, Geschädigte) anfechtbar sein.