Abstract
Der vorliegende Beitrag untersucht die kulturelle Aneignung von Klängen und Tönen im Kontext institutioneller Medienarchive. Mit dem Fokus auf Klänge und Töne als kulturelle Güter verbindet dieser Beitrag zwei Themenbereiche, die gegenwärtig in den Geisteswissenschaften auf breites Interesse stoßen, die kulturwissenschaftliche Erforschung der Sinne (anthropology of the senses) und die Thematik Cultural Heritage/ Cultural Property. Zunächst werden aus Perspektive einer kulturwissenschaftlichen Technikforschung relevante Dimensionen kultureller Aneignung vorgestellt. Zweitens wird die Bedeutung der Technik für die Entstehung von Cultural Property genauer untersucht, indem am Beispiel der dauerhaften Fixierung von Klängen die Bezüge zwischen dem Schutz von geistigem Eigentum und dem UNESCO-Weltdokumentenerbe herausgearbeitet werden. Anschließend fragen wir, inwiefern Inwertsetzungen gespeicherter Klänge und Töne im Rahmen von Kulturpolitiken nur eingeschränkt möglich sind – zumal sich Valorisierungen des „klingenden Kulturguts“ durch das Urheberrecht und institutionelle Rahmenbedingungen (insbesondere von Rundfunkarchiven) in einem Spannungsfeld zwischen freier Zirkulation und rechtlicher Gebundenheit bewegen. Unvermutet finden Aneignungen der Klangwelt dort Freiräume, wo Klänge nicht fixiert sind und flüchtig bleiben, wie ausblickend am Beispiel der „Klangwelt Toggenburg“ dargelegt wird.