Abstract
Das HIV-Testkonzept des Bundesamtes für Gesundheit fordert die Beantwortung von vier diagnostischen Fragen:
1. Ist jemand tatsächlich HIV-infiziert?
2. Falls ja, welche Eigenschaften hat das Virus?
3. Wie hoch ist die Viruslast?
4. Wie hoch ist der Anteil frischer HIV-Infektionen an den neu gemeldeten Fällen
– Organisatorisch obliegt das HIV-Screening den vom
BAG anerkannten medizinisch-diagnostischen Laboratorien,
Arztpraxen und HIV-Teststellen. Die HIV-Bestätigung
ist seit 2010 der Verantwortung des Nationalen Zentrums für Retroviren (NZR) unterstellt. In dessen Auftrag prüfen elf regionale Meldelaboratorien mittels eines standardisierten Verfahrens bei jeder neuen HIVDiagnose, welche der vier Fragen schon beantwortet sind und führen die noch erforderlichen Untersuchungen durch. Zusammen mit den Resultaten melden sie dem/der behandelnden Arzt/Ärztin mittels einer einheitlichen Fall-Interpretation, ob alle Anforderungen des Testkonzepts erfüllt sind bzw. was noch fehlt. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, die noch fehlenden Untersuchungen zu veranlassen. Eine anonymisierte Kopie der Resultate geht als HIV-Meldung an die kantonalen
und eidgenössischen Gesundheitsbehörden sowie das NZR. Dieses überprüft jede Meldung, fordert gegebenenfalls
Korrekturen oder Ergänzungen und erstattet dem BAG jährlich Bericht.