Abstract
Ärztinnen und Ärzte (aber teilweise auch RichterInnen, StaatsanwältInnen und VerteidigerInnen) verwenden die Begriffe Urteilsfähigkeit, Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit oft praktisch synonym. Welche der oben genannten Fähigkeiten ist jedoch relevant, damit eine Person sich selbstbestimmt für oder gegen eine ärztlich indizierte Behandlungsoption entscheiden kann? Bei Vorliegen welcher Fähigkeit muss die Patientenentscheidung respektiert und umgesetzt werden?