Abstract
• Bereits ein milder Hörverlust kann die Sprachverständlichkeit und die Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigen, so dass er von den Betroffenen als Behinderung im Alltag empfunden wird.
• Nichtversorgter Hörverlust hat mittel- und langfristig Auswirkungen – auf neuronaler Ebene (auditorische Deprivation), auf kognitiver Ebene und im psychosozialen Bereich.
• Audiologisch abgeklärt werden sollten alle Patienten mit einem selbst oder von Dritten festgestellten Hörverlust.
• Für die Indikationsstellung zur Versorgung von Hörverlusten mit Hörgeräten durch den ORL-Arzt ist – in Kombination mit der Erfassung der subjektiven Beeinträchtigung mit Hilfe von validierten Fragebögen – jeweils ein Tonaudiogramm, ein Sprachaudiogramm in Ruhe und im Störschall zu erstellen.
• Sprachaudiometrische Tests im Störschall erleichtern vor allem bei geringgradiger Schwerhörigkeit die Beurteilung der Sprachverständlichkeit.
• Weisen beide Ohren einen Hörverlust auf, sollte eine binaurale Versorgung angestrebt werden. Eine monaurale Versorgung ist bei einseitiger Schwerhörigkeit angezeigt.
• Die abschliessende Evaluation sollte sprachaudiometrische Tests in Ruhe und im Störschall mit Hörgerät(en) und zusätzlich die Erfassung der subjektiven Zufriedenheit mit Hilfe von Fragebögen beinhalten.