Abstract
Eine bisherige St. Galler Kantonsrätin wechselt nach der Erneuerungswahl des Kantonsrates, aber vor der ersten Sitzung des neu gewählten Kantonsrates, von der CVP zur SVP. Dem Bundesgericht stellt sich die Frage, ob ihre Wahl ungültig zu erklären ist. Gestützt auf Überlegungen zum freien Mandat und zur Pflicht der Kantone, den Stimmberechtigten die direkte Wahl der Volksvertreter zu ermöglichen, weist es die Beschwerde von Stimmberechtigten ab, ohne näher zu prüfen, ob sie ihren Willen unter den gegebenen Umständen frei bilden
konnten.