Abstract
Am 14. Juni 2015 wird über die Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung (BV) abgestimmt. Die Annahme dieser Änderung ist nicht nur für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) unabdingbar, sondern schafft ganz grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen für die Durchführung einer zeitgemässen Reproduktionsmedizin. Letztere wird nicht nur eine effizientere Behandlung ermöglichen, sondern auch Komplikationen für Mutter und Kind vermeiden helfen.