Abstract
Regelmässig wird zunächst in deskriptiver Weise dargelegt, dass sich der Staat (oder alternativ: die Verwaltung oder das Verhältnis von Staat und Gesellschaft) gewandelt habe. Gestützt auf diesen Befund wird sodann implizit oder explizit gefolgert, dass der neuen Wirklichkeit eine Anpassung des Rechts zu folgen habe. Aber hat sich der Staat wirklich gewandelt – und falls ja, inwiefern?