Abstract
In den Einführenden Bemerkungen zum III. Hauptstück der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Art. 14 bis Art. 27 LV vorgestellt. Diese Verfassungsbestimmungen wurden von der schwierigen wirtschaftlichen Situation Liechtensteins nach dem Ersten Weltkrieg und von Vorbildern im Schweizer Recht beeinflusst.
In den einleitenden Ausführungen wird der Einfluss der Bestimmungen über die Staatsaufgaben auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Wie dargelegt wird, steht es dem Gesetzgeber frei, auch weitere, nicht im III. Hauptstück genannte Aufgaben einer Regelung zuzuführen.
This introduction to Chapter III (Responsibilities of the State) contains basic information about state tasks in Liechtenstein. It describes the state’s responsibilities and their influence on legislation and jurisdiction.