Abstract
Die Kritik an den neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) reisst seit ihrer Einführung 2013 nicht ab. Der vorliegende Artikel fragt aus historischer Perspektive nach Gründen dafür und nennt drei Problembereiche: 1) «Fortschrittlichkeit» ist nicht legislatorisch zu deklarieren; 2) Das weitgehende Ausblenden interventionistischer Elemente des KESB im Vorfeld der Revision scheint sich nun zu rächen; 3) Professionalisierte Strukturen neigen dazu, eine innere Systemlogik zu entwickeln, die von aussen als rigid empfunden wird.