Abstract
Eintritte in die stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen mehrheitlich auf freiwilliger Basis. Die Autorin und der Autor beleuchten diese «Freiwilligkeit» der betroffenen Minderjährigen im Spannungsfeld ihrer Abhängigkeit von den Sorgeberechtigten und der zuweilen notwendigen Fremdmotivation zur Veränderung ihrer Situation. Der Beitrag erläutert die Grundlagen für die gültige Einwilligung zu Heilbehandlungen und geht vertieft auf das Selbstbestimmungsrecht der urteilsfähigen minderjährigen Patientinnen und Patienten sowie auf die Vertretungsrechte ein, welche bei Urteilsunfähigkeit zum Tragen kommen können. Hingewiesen wird dabei auf rechtliche Fragen und praktische Schwierigkeiten, mit welchen sich die Kliniken bei ihren Interventionen konfrontiert sehen. In einem zweiten Teil des Beitrages setzen sich die Autorin und der Autor aus Sicht der Praxis mit der Autonomie des minderjährigen Patienten/der minderjährigen Patientin sowie der Fürsorgepflicht in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie auseinander. Sie sehen Autonomie und Fürsorge als sich ergänzende Konzepte und zeigen auf, dass in der Planung und Durchführung von Diagnostik und Behandlung eine gute Zusammenarbeit ein wichtiges Schlüsselkriterium für den Erfolg einer Intervention darstellt.