Abstract
Mit einer Anpassung des Wahlrechts werden künftig im Kanton Zürich Benachteiligungen kleiner Parteien aufgrund hoher Hürden in einzelnen Wahlkreisen ausgeräumt. Das System kam erstmals bei den Stadtzürcher Wahlen zur Anwendung.Würde das Verfahren auf eidgenössischer Ebene angewandt, profitierten auch hier die kleinen Parteien.