Abstract
Wie sollen Kinder mit einer ADHS, einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Blindheit in der Grundschule gefördert werden? In allen Fällen handelt es sich um Teilleistungsstörungen, die dazu beitragen, dass diese Kinder schlechtere Schulleistungen erbringen als es ihren Denkfähigkeiten entspricht. Rechtlich handelt es sich um Behinderungen. Der Anspruch auf Chancengleichheit für Kinder mit Behinderung ist im Grundsatz unbestritten. Dennoch stellen sich Fragen zu den nachteilsausgleichenden Massnahmen:Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch