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Zur Würdigung des Aussagenbeweises


Haas, Henriette (2017). Zur Würdigung des Aussagenbeweises. Kriminalistik, 71(2):117-124.

Abstract

Welche Bedingungen sind notwendig und hinreichend, um den vollen Beweisgehalt einer Aussage auszuloten und ihr allenfalls Glauben zu schenken? Sprachliche, logische und psychologische Aspekte werden hier in ein praxistaugliches Konzept zur Würdigung von Aussagen vereint. Der Begriff Aussagenvalidität (d.h. Belastbarkeit) mit vier Dimensionen ersetzt die schwammigen Begriffe „Wahrheit“ und „Glaubhaftigkeit“. Die formale sprachliche Validität bedeutet Verbindlichkeit: Der Sprecher benutzt das Wort „ich“ und beschreibt die fraglichen Fakten als (ggf. widerlegbare) Behauptungen. Die Inhaltsvalidität einer Aussage besteht erstens in der Übereinstimmung mit anderweitig erhobenen Beweismitteln und zweitens in der inneren Schlüssigkeit der Aussage. Die Beurteilung der Inhaltsvalidität muss die Schwächen von menschlicher Wahrnehmung und Gedächtnis berücksichtigen. Die punktuelle Übereinstimmung einer Aussage mit anderweitig ermittelten Ergebnissen (Anker) ist das Hauptkriterium der Inhaltsvalidität, wohingegen ihre innere Schlüssigkeit nur ein Hilfsmittel für die Vernehmung darstellt. Subsidiär ist die Quellenvalidität: Woher stammen die Informationen, welche die befragte Person wiedergibt? Mit diesem Ansatz kann man den Beweiswert der Aussagen erfassen, mehr Indizien über spontan geäusserte Bewusstseinsinhalte der befragten Person gewinnen und rhetorischen Ausweich-Manövern begegnen.

Abstract

Welche Bedingungen sind notwendig und hinreichend, um den vollen Beweisgehalt einer Aussage auszuloten und ihr allenfalls Glauben zu schenken? Sprachliche, logische und psychologische Aspekte werden hier in ein praxistaugliches Konzept zur Würdigung von Aussagen vereint. Der Begriff Aussagenvalidität (d.h. Belastbarkeit) mit vier Dimensionen ersetzt die schwammigen Begriffe „Wahrheit“ und „Glaubhaftigkeit“. Die formale sprachliche Validität bedeutet Verbindlichkeit: Der Sprecher benutzt das Wort „ich“ und beschreibt die fraglichen Fakten als (ggf. widerlegbare) Behauptungen. Die Inhaltsvalidität einer Aussage besteht erstens in der Übereinstimmung mit anderweitig erhobenen Beweismitteln und zweitens in der inneren Schlüssigkeit der Aussage. Die Beurteilung der Inhaltsvalidität muss die Schwächen von menschlicher Wahrnehmung und Gedächtnis berücksichtigen. Die punktuelle Übereinstimmung einer Aussage mit anderweitig ermittelten Ergebnissen (Anker) ist das Hauptkriterium der Inhaltsvalidität, wohingegen ihre innere Schlüssigkeit nur ein Hilfsmittel für die Vernehmung darstellt. Subsidiär ist die Quellenvalidität: Woher stammen die Informationen, welche die befragte Person wiedergibt? Mit diesem Ansatz kann man den Beweiswert der Aussagen erfassen, mehr Indizien über spontan geäusserte Bewusstseinsinhalte der befragten Person gewinnen und rhetorischen Ausweich-Manövern begegnen.

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Other titles:Dimensionen der Aussagen-Validität
Item Type:Journal Article, refereed, original work
Communities & Collections:06 Faculty of Arts > Institute of Psychology
Dewey Decimal Classification:150 Psychology
Uncontrolled Keywords:Aussagenwahrheit, Einvernahme, Beweismittel, Beweiswert, Glaubhaftigkeit, Validität
Language:German
Date:February 2017
Deposited On:10 May 2017 12:48
Last Modified:20 Sep 2023 22:45
Publisher:Kriminalistik Verlag Hüthig
ISSN:0023-4699
OA Status:Green
Official URL:https://www.kriminalistik.de
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http://www.haas-consulting.com/index.html (Organisation)
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  • Language: German