Abstract
Wenn der Staat als Regulator in Erscheinung tritt, hat er sich in rechtsstaatlich geordneten Bahnen zu bewegen und kann für sein Handeln in Rechenschaft gezogen werden. Gleiches sollte gelten, wenn ein Unternehmen, das – wie die SRG – öffentliche Aufgaben im Dienste der Demokratie erfüllt, Algorithmen einsetzt, um Nachrichten zu personalisieren. Technologien zur Personalisierung von Nachrichten im Internet haben eine potentiell verzerrende Wirkung auf unsere Meinungs- und Informationsfreiheit und können Fragmentierungstendenzen im politischen Diskurs verstärken. Raison d’être der SRG sind die besonderen Service-public-Leistungen, die sie als Garant qualitativ hochstehender und vielfältiger Informationen erbringt. Ihre Aufgaben für Demokratie und gesellschaftliche Kohäsion kann sie jedoch nur dann wirksam erfüllen, wenn sie weiterhin alle Citoyens anspricht. Angesichts der durch soziale Medien begünstigten Bildung von Teilöffentlichkeiten muss die SRG ihre Anstrengungen verstärkt darauf richten, hier ein Gegengewicht zu setzen und sich als die gesamte Bevölkerung in der Schweiz integrierendes politisches und gesellschaftliches Forum zu verstehen. Zweifellos kann die SRG eine für Demokratie und Zusammenhalt des Landes so wichtige Aufgabe nur dann wirksam erfüllen, wenn sie auch im Internet aktiv sein darf; sollte die wirtschaftliche Entwicklung zu einer signifikanten Abnahme der Angebotsvielfalt im Bereich der für die Schweiz relevanten politischen Informationen führen, sollte die SRG ihre Online-Aktivitäten gar weiter ausbauen.