Abstract
Die Autoren vergleichen den brieflichen mit dem elektronischen Stimmkanal betreffend Überprüfbarkeit, Sicherheit und Qualität der Stimmabgabe. In dieser Auslegeordnung unterscheiden sie, was jeweils vor, während und nach der Abstimmung geschieht. E-Voting führt im Wahl- und Abstimmungsprozedere zu Veränderungen in folgenden Punkten: Harmonisierung sowie Zentralisierung von Stimmregistern, Abgabe einer Quittung an die Stimmenden, Überprüfung der Gesamtheit aller elektronisch abgegebenen Stimmen, Aufwandersparnis für Auslandschweizer, Eliminierung von ungültigen Stimmen, automatische Aufwandreduktion bei der Auszählung. Wichtige Fragen bleiben offen und sollten weiter diskutiert werden.