Abstract
Der Bundesgesetzgeber hat den Weg für vollständig automatisierte Verwaltungsverfahren und die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über Behördenportale frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2017 können Verwaltungsverfahren ohne jegliche personelle Bearbeitungsschritte durchgeführt werden. Jedenfalls theoretisch. Die Autorin skizziert die in der Abgabenordnung, im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen neuen Bestimmungen und unterzieht sie einem kritischen Vergleich.