Abstract
Dieser Beitrag erläutert die Entstehung und die Wirkungen des liechtensteinischen Gleichstellungsartikels (Art. 31 Abs. 2 Verfassung des Fürstentums Liechtenstein [LV]). Er stellt den Einfluss des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und des EWR-Rechts auf die Gleichberechtigung dar. Dabei zeigt sich, dass die Integration der Frauen in die Arbeitswelt, nicht aber die Kinderbetreuung und die Hausarbeit diskutiert wurden.
Im zweiten Teil des Aufsatzes wird die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (öffentliche Finanzierung von Kitas etc.) und die Forderung nach finanzieller Unterstützung der traditionellen Familien analysiert mit Blick auf die Geschlechtergleichheit von Art. 31 Abs. 2 LV und den allgemeinen Gleichheitssatz gemäss Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV.