Abstract
Die Sicherheit steht im Zentrum der Diskussionen über E-Voting. Die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) wurde kürzlich um eine neue rechtliche Vorgabe erweitert: Die Offenlegung des Quellcodes der Software eines vollständig verifizierbaren Systems. Die Öffentlichkeit kann den Code einer der wichtigsten sicherheitsrelevanten Komponenten prüfen und verbessern. Die Einführung von «Sicherheit durch Transparenz» in der eidgenössischen Gesetzgebung zum E-Voting stellt einen Meilenstein dar in der rechtlichen Ausgestaltung von E-Voting, besonders der Sicherheit und Transparenz, in Abstimmung mit kantonalen und internationalen best practices.