Abstract
Die Beurteilung von Patienten* mit psychosomatischen Syndromen stellt hohe Ansprüche an den Gutachter. Die hierfür entwickelten Begutachtungsleitlinien fokussieren auf positive Hinweiskriterien. Damit werden die Leitlinien der neuen bundesrichterlichen Rechtspraxis gerecht, welche die Formulierung von «Indikatoren» für die Beschreibung der Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen fordert. Entsprechend der Ständeratsdebatte vom 14. September 2017 propagieren die Leitlinien explizit auch die verstärkte Integration der hausärztlichen Beurteilung bei diesen Patienten. Insgesamt widerspiegelt sich in den vorgestellten Leitlinien ein sowohl juristisch wie auch medizinisch gewandeltes Verständnis psychosomatischer Erkrankungen.