Abstract
Anlässlich der Neueinführung der Notfallinkonvenienzpauschale (NIP) F, auch «Dringlichkeitspauschale» genannt, wurde in den Notfalldienstkreisen Arbon-Romanshorn und Frauenfeld (22 bzw. 16 Dienstärzt-Innen im Jahr 2007) während der Monate Februar bis März («vor») und April bis Mai («nach») eine Erhebung zur Verrechnungspraxis der NIP A bis F gemacht.
Die Entschädigung durch NIP reduzierte sich um 68 (werktags), 69 (samstags) und 578 (sonn- und feiertags)
Taxpunkte pro Dienst, was einem Umsatzrückgang von CHF 56.–, CHF 57.– und CHF 474.– entspricht. Während die NIP B und C zu 82% bzw. 78% im Notfalldienst (NFD) verrechnet worden waren, war dies bei NIP A und F nicht der Fall (je 27%). Sonntagskonsultationen ohne Verrechnung einer NIP wurden im neuen Tarifregime von 20% auf 13% verringert. Mit 2.0 auf
einer visuell-analogen Skala von eins («ganz schlecht»)
bis zehn («ausgezeichnet») wurde die Neuregelung von
den DienstärztInnen weitgehend abgelehnt. Die Studie zeigt, dass die Tarifrevision zwar zu einer Reduktion der zum Normaltarif verrechneten Notfälle geführt hat, jedoch auch zu einem spürbaren Umsatzrückgang im NFD, insbesondere sonntags. Leider ist zu befürchten, dass der hausärztliche NFD dadurch nicht an Attraktivität gewinnen wird.