Abstract
In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2017 stimmte eine Mehrheit der Stimmberechtigten von Moutier für den Wechsel der Gemeinde vom Kanton Bern in den Kanton Jura. Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hob die Volksabstimmung indes wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit auf. Die für die Aufhebung der Volksabstimmung angeführten Gründe vermögen nur zum Teil zu überzeugen. Nachvollziehbar ist das Urteil, soweit eine unzulässige Stellungnahme des Gemeindepräsidenten im städtischen Informationsmagazin angenommen wird. Plausibel ist auch der Vorwurf des Abstimmungstourismus. Weniger Überzeugungskraft besitzt das Urteil in Bezug auf festgestellte Verletzungen von Verfahrensregelungen. In diesem Zusammenhang stellt die Regierungsstatthalterin nämlich auf strukturelle Mängel der brieflichen Stimmabgabe ab. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht des Kantons Bern und allenfalls das Bundesgericht die verschiedenen aufgeworfenen Rechtsfragen beantworten werden.