Abstract
Liberale Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen hohen Grad politischer Mitbestimmung mit der Garantie individueller Rechte verbinden. Sie unterscheiden sich von absoluten Formen der Volksherrschaft, da sie die Selbstregierung auf der Grundlage von Mehrheitsentscheiden durch rechtsstaatliche Verfahren bzw. eine Verfassung einschränken. Dabei lassen sich Eigentumsrechte von politischen Rechten und Bürgerrechten unterscheiden, wobei Letztere die Gleichheit vor dem Gesetz bedeuten und die Diskriminierung von Minderheiten beim Zugang zu öffentlichen Ressourcen verhindern sollen (Mukand/Rodrik 2017).