Abstract
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und wann der Pflichtcharakter eines Rechtssatzes sprachlich explizit gemacht werden soll (z. B. mit dem Modalverb müssen) und unter welchen Umständen er implizit bleiben kann. Anhand von rechts- und sprachtheorischen Überlegungen wird gezeigt, dass die explizite Modalisierung von Rechtssätzen vor allem zwei Zwecken dient: einer adressatengerechten Perspektivierung und der Unterscheidung unterschiedlicher Normtypen. Wenn sie richtig eingesetzt wird, kann eine explizite Modalisierung von Rechtssätzen zu einer klareren und bürgerfreundlicheren Gesetzessprache beitragen.