Abstract
Das – soweit ersichtlich – erste Gerichtsurteil zur Frage, wer Schuld trägt, wenn es bei eingeschaltetem «Autopiloten» kracht, gibt Gelegenheit daran zu erinnern, dass Fahrzeuglenkende ihre Fahrzeuge jederzeit beherrschen müssen (zumindest heute noch, 3.2.). Das Urteil ist auch bemerkenswert, weil der Richter das Vertrauen in die Technik strafmindernd berücksichtigt (3.3.). Dies könnte ein Anzeichen dafür sein, dass sich in künftigen Urteilen die Strafbarkeit auf den Hersteller oder Personen, die im Hersteller-Unternehmen arbeiten, ausdehnt und sich mit zunehmender Fahrzeugautomatisierung gänzlich dorthin verschieben wird (3.4. und 3.5.).