Abstract
Notrecht stellt die Gesetzesredaktion vor eine doppelte Herausforderung: Einerseits besteht nur wenig Zeit, um an der Formulierung der einzelnen Bestimmungen zu arbeiten, und andrerseits bestehen gerade bei diesen Erlassen gesteigerte Anforderungen an die Verständlichkeit. Die Bedingungen, unter denen Notrecht entsteht, haben zudem zur Folge, dass es besonders anfällig ist für eine Reihe gesetzesredaktioneller Fallgruben. Diese Fallgruben werden im folgenden Beitrag anhand von Beispielen aus der COVID-19-Verordnung 2 diskutiert. Dabei zeigt sich, dass Notrecht in einem besonderen Spannungsverhältnis zur behördlichen Krisenkommunikation steht: Notrecht und Krisen kommunikation können sich ergänzen oder aber gegenseitig sabotieren. Deshalb ist eine sorgfältige Gesetzesredaktion auch in Krisenzeiten unerlässlich.