Abstract
Öffentlichkeit ist eine zentrale demokratische Norm: Sie schafft Transparenz über staatliche wie gerichtliche Maßnahmen. Dadurch findet Kontrolle von Herrschaft in jedweder Form im demokratischen Gemeinwesen statt. Zudem soll Öffentlichkeit gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglichen. Öffentlichkeit ist zudem ein „Medium der kollektiven Selbstverständigung und Selbstaufklärung“ (Peters 2001, S. 655). Aus öffentlicher Kommunikation soll Öffentliche Meinung resultieren, nach der sich die Gesellschaftsmitglieder richten können (anleitende Funktion). Öffentlichkeit ist aber auch ein gesellschaftliches Erfordernis: Permanent findet eine Debatte über Normen, Regeln, Werte und ethische Grundlagen statt, die für den Einzelnen, für Gruppen wie die Gesellschaft gelten sollen. Diese Debatte muss offen, sichtbar, nachvollziehbar sein. Gemeinsamkeiten wie Unterschiede sollten deutlich werden, damit sich Individuen begründet entscheiden können. Dem öffentlichen Skandal kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: Über Verstöße zu diskutieren, ermöglicht kommunikative Sanktionen (Reputationsentzug). Zugleich diskutiert die Gesellschaft über Normen und Regeln und leitet ggf. deren Wandel ein.