Abstract
Der Aufsatz verfolgt die einander widerstreitenden Tendenzen der "aufgeklärten" Leugnung von Geistererscheinungen und ihrer Dämonisierung von Zwingli über Bullinger und die "Wahrhafte Verantwortung" 1596, bis sich die aufgeklärte Tendenz als Nachwirkung der Wasterkinger Hexenprozesse und des Spuks im Antistitium endgültig durchsetzte.