Abstract
Die Bundesversammlung hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen ihre Macht ausgebaut. Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen diese Bestrebungen des Parlaments wieder infrage. Bereits aufgrund des Verfahrensrechts war das Parlament für mehrere Wochen gelähmt. In der Sache hat es dem Bundesrat während geraumer Zeit stillschweigend die Gesetzgebungshoheit überlassen. Die Autorin und der Autor zeigen auf, wie die Handlungsfähigkeit des Parlaments in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht gesichert werden könnte, sodass künftige Krisen das stetige Ringen des Parlaments um mehr Macht nicht zur Makulatur werden lassen.