Abstract
Die Ärzte sammeln bereits seit dem Jahr Erfahrungen mit der Telemedizin. Die Coronapandemie hat in den letzten Monaten auf diesem Gebiet weitere Entwicklungen befördert. Am 1 Oktober wurde nun auch für die Zahnärzte nachgezogen. Die DGAZ war am Entwicklungsverfahren nicht beteiligt. Telemedizinische Leistungen sollen nun ermöglichen, dass auch wir uns „ein Bild“ vom Patienten machen können, ohne dass direkter Kontakt in der Praxis, Häuslichkeit oder Pflegeeinrichtung aufgenommen werden muss.