Abstract
Die Technologie der autonomen Fahrzeuge stellt Gesetzgebung und Rechtsprechung vor zahlreiche neue Herausforderungen: Wer trägt die Verantwortlichkeit bei Unfällen, welche Sorgfaltspflichten treffen Produzenten, Halter und/oder Fahrer, wer haftet bei Fahrlässigkeit? Trotz fortlaufender Automatisierung der Fahrzeuge wird gegenwärtig noch an den bisherigen Sorgfaltsmassstäben im Strassenverkehr festgehalten. Hat sich somit der Fahrer eines teilautonomen Fahrzeugs zurzeit noch an die aktuellen Sorgfaltsregeln zu halten, sollten letztere im Gleichschritt mit dem Automatisierungsgrad abgebaut und der Fahrzeugnutzer vollautonomer Fahrzeuge völlig aus den Sorgfaltspflichten entlassen werden. Analog den im Fahrlässigkeitsrecht bereits heute erlaubten technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der
Risikoverminderungskapazität wie Brillen wäre künftig auch die autonome Fahrtechnologie als Hilfsmittel anzuerkennen.