Abstract
Die “Julius-Klaus-Stiftung für Vererbungsforschung, Sozialanthropologie und Rassenhygiene” (JKS) hat 2018 ihre Akten im Staatsarchiv Zürich öffentlich zugänglich gemacht. Das wirft ein neues Licht auf ihre Geschichte. Grund für die Skandalisierung der JKS war der §13 der Statuten, der “die Verbesse-rung der weissen Rasse” zum Stiftungsziel erhob und Menschen mit Behin-derungen ausschloss. Der §13 musste 1921 aufgrund eines juristischen Gut-achtens aufgenommen werden und rief Protest bei den Gründungsmitglie-dern hervor. Sie verwahrten sich gegen den systemischen Rassenbegriff (Auf-teilung der Menschheit nach Hautfarben) und warnten eindringlich vor übereilter Eugenik. Unethische Projekte wurden abgelehnt. Die JKS inves-tierte grosse Summen ins Widerlegen der Fundamente der nationalsozialis-tischen Rassenhygiene. Ganz fehlerfrei blieb die Stiftungstätigkeit aber nicht. Unter den Kuratoriumsmitgliedern und den Geförderten gab es gros-se Unterschiede in der Abgrenzung gegen den Nazistaat. Trotz ihres Namens engagierte sich Stiftung aber dezidiert gegen Eugenik und wissenschaftli-chen Rassismus.