Abstract
Dieser Beitrag vergleicht die gesetzestechnischen Richtlinien der deutschsprachigen Kantone hinsichtlich ihrer Empfehlungen zur Gesetzessprache. Zunächst werden die allgemeinen Anforderungen an die Gesetzessprache diskutiert, allen voran die Knappheit und Allgemeinverständlichkeit. Dann wird mit der Wortwahl und dem Satzbau auf zwei weitere zentrale Aspekte der Gesetzessprache eingegangen. Dabei werden die Empfehlungen nicht nur verglichen, sondern auch unter Einbezug von wissenschaftlicher Literatur kritisch diskutiert. Der Vergleich zeigt, dass die Kantone zwar dieselben Ansprüche an die Gesetzessprache stellen, dass sie jedoch teilweise unterschiedliche Ansätze verfolgen, diese umzusetzen, oder überhaupt keine Lösungsvorschläge anbieten.