Abstract
Die Entwicklung der Psychiatrie und Psychotherapie zeigt sich unter anderem in einer zunehmenden Spezialisierung innerhalb ihrer beiden Fachgebiete mit derzeit fünf privatrechtlichen Schwerpunkten [1]. Diese Schwerpunkte sollen eine weitere Vertiefung von psychiatrischem und -psychotherapeutischem Wissen und entsprechenden Fertigkeiten ermöglichen.
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Schwerpunkt: Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Schwerpunkt: Alterspsychiatrie und -psychotherapie
Schwerpunkt: Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
Schwerpunkt: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Schwerpunkt: Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen
Um eine Unterscheidung von den oben genannten Schwerpunkten zu ermöglichen, wurde für die im Text beschriebene Stufe 1 des SGSPP-Curriculums «Sportpsychiatrische und -psychotherapeutische Basisversorgung» die Bezeichnung «Zusatzqualifikation» bzw. «Zertifikat» gewählt.