Abstract
Im November 2015 ereignete sich an einer Schweizer Sekundarschule ein Vorfall, der in der Folge als sogenannter „Handschlag von Therwil“ Schlagzeilen machte. Mit diesem Topos ist jedoch nicht nur die Entscheidung zweier Schüler gemeint, ihrer Lehrerin unter Verweis auf religiöse Motive den Handschlag zu verweigern, sondern ebenso die medialen, schulischen, politischen und rechtlichen Konsequenzen, die sich an diese Episode anschlossen. Die folgende Einleitung zu dieser Thematik bietet, neben einer Schilderung des Vorfalls, eine Rahmensetzung, die sich mit dem religionswissenschaftlichen Stellenwert lokaler Aushandlungsprozesse von Religion befasst. Es wird argumentiert, dass lokale Aushandlungen von Religion weder rein binnenreligiös noch in den sozialen und räumlichen Grenzen ihrer Lokalität vollzogen werden. Stattdessen sind sie in eine Vielzahl nicht-religiöser und translokaler Kontexte eingebunden. Daraus ergibt sich eine Reihe von Fragestellungen: Unter welchen Umständen werden lokale Religionsthematiken zum Verhandlungsgegenstand anderer, nicht-religiöser Gesellschaftsbereiche? Wie wirken diese Dynamiken auf lokale Aushandlungsprozesse zurück und welche Themen fungieren dabei als Kristallisationspunkte? Nicht zuletzt stellt sich zudem die Frage nach geeigneten Konzepten und Ansätzen, anhand derer die Aushandlungsprozesse von Religion in nicht religiösen Kontexten adäquat erfasst werden können. Die vorliegende Einleitung stellt verschiedene Beiträge vor, die sich in ihrer Analyse des Therwiler Handschlags auf unterschiedliche Weise diesen Fragen angenähert haben.