Abstract
Der Rückfälligkeitsverlauf von 26 gefährlichen Straftätern im Kanton Zürich wurde über 12 Jahre hinweg empirisch ausgewertet. Diese Gruppe stellt die Spitze des Eisbergs aller schweren Fälle unter den Verurteilten von 1984-1993 im ganzen Kanton dar (1.1-1.2 Mio Einwohner). 1994 trat eine Äenderung der Strafvollzugsverordnung in Kraft, so dass alle gemeinge-fährlichen Täter nun einer Kommission zur Beratung unterbreitet werden müssen, wenn es um Lokkerungen geht. Die Einsetzung dieser Kommis-sion hatte einen sehr deutlichen Effekt: Im Vergleich zur Periode 1988-93 gingen 1994-99 bei derselben Tätergruppe die schweren Verbrechen, die aufgrund von Unzulänglichkeiten zustande kommen konnten, von 50 auf 6 zurück. Die Anzahl der Opfer ging von 32 auf 2 zurück (an manchen Opfern wurden mehrere Taten auf einmal verübt). Trotzdem wurde zwischen 1994 und 1999 nur einer Minderheit unter den 26 Gefangenen (35%) jegliche Lockerungen verweigert, weil sie als zu gefährlich galten. Hingegen sind 38% bereits seit mehreren Jahren entlassen, ohne dass sie sich einschlägige Rückfälle zuschulden haben kommen lassen. Zum Teil sind sie aber leicht delinquent. So kann der Schluss gezogen werden, dass eine äussere Kontrolle der Gefängnisse und der forensischen Kliniken durch ein externes Gremium bei der Handhabung gemeingefährlicher Täter einen insgesamt positiven Effekt hat.