Abstract
Für Vergehen gegen die obrigkeitlichen Mandate war in Zürich das weltliche, mit Ratsherren besetzte Ratsgericht zuständig. Geringere Vergehen gelangten auf der Landschaft vor die lokalen Sittengerichte. Für beide Instanzen bietet das Zürcher Staatsarchiv reiche, jeweils eigene Bestände. Die Dokumente des Ratsgerichts bestehen überwiegend aus den Protokollen der gerichtlich Befragten. Diese sogenannten "Kundschaften" oder "Nachgänge" sind vom Ausgang des 15. bis in das frühe 19.Jahrhundert hinein in hoher Dichte überliefert.