Abstract
Die Überlegungen zu der Idee einer vollkommen privaten Sprache (PU 243–315) gehören zweifellos zu den meistbeachteten Teilstücken von W.s Werk. In diesen Passagen wird ein Argument entwickelt, das die Möglichkeit einer solchen Sprache grundsätzlich in Frage stellt. Das sog. ›Privatsprachenargument‹ soll u. a. den Nachweis erbringen, dass eine vollkommen private Sprache nicht nur anderen Personen unverständlich bliebe, sondern auch der Urheberin bzw. dem Urheber dieser Sprache selbst.