Abstract
Fünf geistige Voraussetzungen sind nötig, damit eine Befragung gelingt:
1. Intellektuelle Offenheit für Neues, echtes Interesse an der Aussage;
2. Neutralität gegenüber allen Verfahrensbeteiligten (gilt für die Strafverfolgung, Begutachtung und Gericht);
3. Empathie für die befragte Person;
4. Verbindlichkeit in der Sprache und Führungsstärke;
5. Kriminalistischer und juristischer Sachverstand.