Abstract
War die reale Sicherheit im griechischen Recht ein Ersatzpfand, das im Falle der Zahlungsunfähigkeit substitutiv an die Stelle des Darlehens trat und unabhängig vom genauen Verhältnis zur Schuldsumme an den Gläubiger verfiel? Oder war sie ein Verkaufspfand, das als kollaterale Sicherheit diente, wobei der Schuldner Anspruch auf einen allfälligen Mehrwert hatte und ein Mindererlös auszugleichen war? In dem Beitrag wird die Evidenz zu diesem kontroversen Problem systematisch geprüft und im Ergebnis dafür plädiert, dass grundsätzlich vom Ersatzprinzip auszugehen ist, von dem aber in den individuellen Darlehensverträgen abgewichen werden konnte.