Abstract
Seit dem 1. Januar 2024 haben Organisationen der Krankenversicherer von nationaler oder regionaler Bedeutung die Möglichkeit, Spitallistenbeschlüsse der Kantonsregierungen mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Die Voraussetzungen des neuen ideellen Verbandsbeschwerderechts der Krankenversicherer werden im vorliegenden Beitrag dargestellt. Beschwerden von Krankenversichererverbänden richten sich gegen die Erteilung und/oder Verlängerung von Leistungsaufträgen an Spitäler und andere stationäre Einrichtungen nach Art. 39 KVG. Die damit einhergehenden verfahrensrechtlichen Fragen werden im Beitrag beleuchtet. Ob das Verbandsbeschwerderecht als Massnahme des Kostendämpfungspakets 1b geeignet ist, die Kosten in der OKP einzudämmen oder aus anderen Gründen eingeführt worden sein dürfte, wird abschliessend besprochen.