Abstract
Die Frage nach den Rechten der Frau ist auch im 18. Jahrhundert nicht notwendig mit der feministischen Perspektive auf Frauenrechte, im Sinne einer Zuschreibung subjektiver Rechte, und damit auf eine juristische Egalität der Geschlechter verbunden. Vielmehr bedienen sich die verschiedensten Disziplinen im Zeitalter der Aufklärung der Gesetze auch dazu, die Ungleichheit, ja die Unterdrückung und Versklavung der Frau in Familie, Gesellschaft und Staat zu legitimieren, aufrechtzuerhalten oder gar zu verstärken.