Abstract
Die tierärztliche Ausbildung ist in der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach umfasst das Studium ein „mindestens fünfjähriges theoretisches und praktisches Studium auf Vollzeitbasis an einer Universität, …“. In einem Anhang V Nummer 5.4.1. werden alle Fächer aufgelistet, die das Curriculum beinhalten muss. Gleichzeitig wird gefordert, dass „die Aufteilung des theoretischen und praktischen Unterrichts auf die einzelnen Fächergruppen so ausgewogen und koordiniert sein muss, dass die Kenntnisse und Erfahrungen in angemessener Weise erworben werden können und der Tierarzt damit die Möglichkeit erhält, allen seinen Aufgaben nachzukommen.“
Neben dieser für alle EU-Staaten verbindlichen Richtlinie beeinflusste in den letzten Jahren die „Bologna-Deklaration“ die tierärztliche Ausbildung.