Abstract
Seit den Zeiten der Glossatoren konnte keine eingehende Darstellung des Zivilrechts den Fragen ausweichen, ob, warum und in welchem Umfang das kanonische Recht das römische Zivilrecht überformt hatte. Hinsichtlich dieses Problems untersucht der Beitrag Friedrich Carl von Savignys "System des heutigen Römischen Rechts", die vielleicht am besten durchdachte und jedenfalls einflussreichste Darstellung des allgemeinen Zivilrechts aus dem neunzehnten Jahrhundert. Das Werk wird auf konkrete Einzelfragen hindurchgegangen, in denen das kanonische Recht eine Rolle spielt oder spielen könnte. Die Ergebnisse werden mit Savignys grundsätzlicher Stellungnahme zum Verhältnis von kanonischem Recht und Zivilrecht kontrastiert. Savigny erkannte - mit neuer Begründung - die Möglichkeit einer Modifikation des Zivilrechts durch das kanonische Recht grundsätzlich an, doch führten seine Auslegungen im Einzelfall fast durchweg dazu, dem kanonischen Recht den Einfluss auf die Rechtslage abzusprechen.