Abstract
Lange Zeit hat man Naturgefahren durch technische Massnahmen zu bändigen versucht. Die aktuelle Gesetzgebung spricht nun davon, Naturgefahren prio-ritär raumplanerisch anzugehen, also zum Beispiel gefährdete Räume zu meiden. Dieser Politikwechsel bedingt eine Klärung der Frage, wie Interessierte und Betroffene bei der Umsetzung dieser neuen Strategie mit einzubeziehen sind. Für den häufig aus der Sicht der Naturwissenschaften beforschten Gegenstand «Naturgefahren» eröffnet sich so eine relevante sozialwissen- schaftliche Herausforderung.