Abstract
Die Überprüfung der Integration im Einbürgerungsverfahren ist eine kontroverse Thematik. Seit den bahnbrechenden Bundesgerichtsurteilen von 2003 und konfrontiert mit stark steigenden Zahlen von Anträgen haben viele Einbürgerungsbehörden immer noch nicht den goldenen Mittelweg zwischen gesetzlichen Erfordernissen und der verfahrenstechnisch optimalen Ausgestaltung gefunden. Der vorliegende rechtsoziologische Beitrag stellt mit empirischen quantitativen und qualitativen Methoden die Einbürgerungspraxis der kommunalen Behörden im Bereich der Integrationsüberprüfung paradigmatisch am Beispiel der Situation im Kanton Aargau dar.