Abstract
Herrschaft artikulierte sich während des Mittelalters in besonders ausgeprägter Weise in Form der Rechtsprechung. Erst vom späten 12. Jahrhundert an wird allerdings die Praxis geistlicher und weltlicher Gerichtstätigkeit durch eine gewachsene Verschriftlichung zunehmend über Quellen zugänglich. Bis vor wenigen Jahren kaum beachtet, zieht das Prozeßschriftgut vermehrt das Interesse von Historikern und Rechtshistorikern auf sich. Dabei standen bislang vor allem inhaltliche Aspekte im Vordergrund. Dieser Band rückt dagegen Entstehungsvoraussetzungen und Überlieferungszusammenhang des Prozeßschriftgutes in den Mittelpunkt und erhebt diese besondere Quellengattung selbst zum Forschungsgegenstand, indem er aus transdisziplinärer Perspektive Gemeinsamkeiten und Unterschiede einer europäischen Universalie in den Blick nimmt.