Abstract
Der Beitrag erörtert, aufbauend auf früheren Überlegungen, die Begriffe Vorgestalt und Selbstkorrumpierung im Kontext der psychiatrischen Begutachtung affektiv akzentuierter Delikte. In beiden Fällen handelt es sich um komplexe psychopathologische Phänomene, die auf den Beurteilungsebenen des Querschnitts (Befund zu einem bestimmten Zeitpunkt) und Längsschnitts (Entwicklung über die Zeit bis hin zur Tathandlung) erfasst werden müssen. Vorgestalten meint hier kognitiv mehr oder weniger strukturierte, imaginierte Vorwegnahmen wesentlicher Elemente eines später real eingetretenen, stark affektiv geprägten Tatzusammenhangs. Sie können im Einzelfall für oder gegen die Annahme einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit sprechen. Welche Indikatorfunktion sie haben, hängt vom psychopathologischen Kontext ab. Der nicht wertfreie Begriff Selbstkorrumpierung bezeichnet eine komplexe, nicht leicht erkennbare Alteration des individuellen Wertgefüges im (möglicherweise jahrelangen) Vorfeld der Tat. Auch dieses Phänomen kann für die forensische Beurteilung einer affektiv akzentuierten Straftat hilfreich sein, sofern es kritisch reflektiert verwendet wird. Der psychopathologischen Perspektive kommt in dieser Debatte eine kardinale Bedeutung zu. Dies gilt freilich nur dann, wenn die Psychopathologie sich in ihrem Selbstverständnis klar jenseits der bloßen Symptomerhebung bewegt und dabei die wissenschaftstheoretische und wissenschaftshistorische Perspektive aktiv einbezieht.
This paper addresses imaginative preoccupations (“Vorgestalten”) and mechanism of self-corruption prior to a crime of passion (“Affektdelikt”). Both are complex psychopathological issues which have to be evaluated for cross-sectional and longitudinal dimensions. Imaginative preoccupations indicate cognitive and affective precursors of significant elements of the later aggressive criminal behaviour. Depending on the given psychopathological context, they may be indicative for or against diminished criminal responsibility. Self-corruption is definitely a (negatively) value-laden term and addresses a gradual alteration of the individual value system prior to the actual aggressive behaviour which can, but does not necessarily have to be of forensic relevance. Generally speaking, the psychopathological perspective is of major importance here, if and only if psychopathology clearly reaches beyond mere description of symptoms and systematically includes epistemology and conceptual history of psychiatry.